
Am 15.09.2016 fand im Sitzungssaal der Fernwaldhalle in Steinbach eine Veranstaltung von Bündnis 90 / Die Grünen Fernwald statt, an der ich als Gemeindevertreter der Freien Demokraten Fernwald teilnahm. Das Thema war die rechtliche Situation bei dem von der Gemeindevertretung beschlossene Bebauungsplan „Wäscherei Pauli“. Nach den Ausführungen der Rechtsanwältin Joy Hensel, auch Vorsitzende des Informationsdienstes Umweltrecht (IDUR), sieht es so aus, als habe die Gemeindevertretung mit dem Beschluss über den Bebauungsplan „Wäscherei Pauli“ ein Grundstück überplant, das bereits in einem anderen Bebauungsplan, nämlich dem Bebauungsplan Jägersplatt 2 aus dem Jahr 1991, als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche festgesetzt worden war. Somit muss, auch aus meiner Sicht, ein doppelter naturschutzrechtlicher Ausgleich durch die Gemeinde Fernwald erfolgen.
Man mag zu einem naturschutzrechtlichen Ausgleich stehen wie man will, jedoch sind diese Maßnahmen geltendes Bundesrecht, an das sich auch die Gemeinde Fernwald zu halten hat.
Darüber hinaus hat Fernwald durch die Gemeindevertretung in der Vergangenheit per Satzungsbeschluss eine rechtliche Setzung vorgenommen, wonach letztlich in diesem Fall ein doppelter Ausgleich für Eingriffe in die Natur zu erfolgen hat. Auch an die eigenen rechtlichen Vorgaben ist die Gemeinde gebunden.
Als Gemeindevertreter der Freien Demokraten Fernwald erwarte ich daher vom Gemeindevorstand, dass er einerseits dafür sorgt, dass geltendes Bundesrecht beachtet wird, andererseits Beschlüsse der Gemeindevertretung ohne Verzögerung umsetzt werden.
Der Gemeindevorstand sollte sich umgehend mit des ausstehenden Ausgleichsmaßnahmen beschäftigen, damit auch Klarheit über die auf die Gemeinde zukommenden Kosten und Aufwendungen im Hinblick auf den Haushalt 2017 und folgende Jahre erlangt wird.
Bericht des Gießener Anzeigers zur Veranstaltung von Bündnis 90 / Die Grünen